Unser Auftrag

Das Blaue Kreuz hilft suchtkranken Menschen, unterstützt deren Angehörige und setzt sich für einen wirksamen Jugendschutz ein. Unser Motto lautet: Gemeinsam für eine Welt, in der Alkoholkonsum kein Leid verursacht.

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Aktuell

Im Dienst unserer Jugend

Alkohol-Testkäufe helfen, dass die gesetzlichen Schranken beim Alkoholverkauf eingehalten werden.

Der Verkauf von Bier und Wein an unter 16-Jährige sowie von Spirituosen an unter 18-Jährige ist gesetzlich verboten. Dieses Verbot wird leider immer wieder umgangen, wie Auswertungen von Alkohol-Testkäufen zeigen. Vorletztes Jahr lag die Quote rechtswidriger Verkäufe

bei 29 Prozent. Besonders hoch ist sie bei öffentlichen Veranstaltungen und in Bars (44 Prozent bzw. 38 Prozent). Bei Tankstellen und Läden liegt sie unter dem Durchschnitt (14 Prozent bzw. 24 Prozent). Das Blaue Kreuz führt gegenwärtig rund 80 Prozent aller von Behörden angewiesenen Testkäufe durch, rund 3500 im letzten Jahr. Es ist damit landesweit der grösste Anbieter dieser Dienstleistung.

Kürzlich hat uns die Eidgenössische Zollverwaltung beauftragt, 780 zusätzliche Testkäufe pro Jahr bei Verkaufsstellen mit überdurchschnittlichem Rechtsverstoss wie öffentliche Veranstaltungen und Bars durchzuführen. Der Dachverband kümmert sich um die Koordination, durchgeführt werden die Testkäufe von den Kantonalverbänden. Dazu Mike Neeser, Bereichsleiter Facharbeit beim Blauen Kreuz Schweiz: «Regelmässiger und übermässiger Suchtmittelkonsum verändert das jugendliche Gehirn dauerhaft negativ. Bei frühem Konsum erhöht sich zudem das Risiko einer späteren Sucht. Deshalb braucht es starke Schutzbestimmungen, die junge Menschen vor einem zu frühen und übermässigen Alkoholkonsum schützen. Eines der wirksamsten Mittel dazu sind Altersgrenzen. Mit Testkäufen überprüfen wir diese und schützen so die Gesundheit unserer Jugend.»

 

Quelle: „Sie helfen – wir helfen“, Herbst 2019

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Im Dienst unserer Jugend

Alkohol-Testkäufe helfen, dass die gesetzlichen Schranken beim Alkoholverkauf eingehalten werden.

Der Verkauf von Bier und Wein an unter 16-Jährige sowie von Spirituosen an unter 18-Jährige ist gesetzlich verboten. Dieses Verbot wird leider immer wieder umgangen, wie Auswertungen von Alkohol-Testkäufen zeigen. Vorletztes Jahr lag die Quote rechtswidriger Verkäufe

bei 29 Prozent. Besonders hoch ist sie bei öffentlichen Veranstaltungen und in Bars (44 Prozent bzw. 38 Prozent). Bei Tankstellen und Läden liegt sie unter dem Durchschnitt (14 Prozent bzw. 24 Prozent). Das Blaue Kreuz führt gegenwärtig rund 80 Prozent aller von Behörden angewiesenen Testkäufe durch, rund 3500 im letzten Jahr. Es ist damit landesweit der grösste Anbieter dieser Dienstleistung.

Kürzlich hat uns die Eidgenössische Zollverwaltung beauftragt, 780 zusätzliche Testkäufe pro Jahr bei Verkaufsstellen mit überdurchschnittlichem Rechtsverstoss wie öffentliche Veranstaltungen und Bars durchzuführen. Der Dachverband kümmert sich um die Koordination, durchgeführt werden die Testkäufe von den Kantonalverbänden. Dazu Mike Neeser, Bereichsleiter Facharbeit beim Blauen Kreuz Schweiz: «Regelmässiger und übermässiger Suchtmittelkonsum verändert das jugendliche Gehirn dauerhaft negativ. Bei frühem Konsum erhöht sich zudem das Risiko einer späteren Sucht. Deshalb braucht es starke Schutzbestimmungen, die junge Menschen vor einem zu frühen und übermässigen Alkoholkonsum schützen. Eines der wirksamsten Mittel dazu sind Altersgrenzen. Mit Testkäufen überprüfen wir diese und schützen so die Gesundheit unserer Jugend.»

 

Quelle: „Sie helfen – wir helfen“, Herbst 2019