Kulturen des Rauschs – Kulturen des Verzichts: Streifzüge durch die Geschichte der Alkoholfrage im 19. und 20. Jahrhundert

Über Alkohol wird oft und gerne gestritten. Das ist nicht nur heute so, sondern hat eine lange Geschichte. Und doch zeigt der Blick zurück in die Geschichte der Alkoholfrage, dass sich bei allen Beharrungskräften des Streitens auch tiefgreifende Veränderungen der Trinkkulturen und der Kulturen des Trinkverzichts beobachten lassen. Wer diesen Spuren der Veränderung folgt, taucht zugleich tief in die Geschichte industrieller Gesellschaften und ihrer Konfliktfelder ein.

Von Juri Auderset

Als Edmund Wilhelm Milliet – der erste Direktor der Eidgenössischen Alkoholverwaltung – 1890 anlässlich des Dritten Internationalen Kongresses gegen den Missbrauch geistiger Getränke im dänischen Christiania auf seine langjährige Beschäftigung mit der Alkoholfrage zurückblickte, fasste er seine Erfahrungen in folgende Worte: «In der Tat erscheint der Alkoholismus in jeweilen anderer Betrachtung, je nachdem wir den Verbrauch gebrannter Wasser bei Kindern oder Erwachsenen, bei Frauen oder Männern, bei Reichen oder Armen, bei Gesunden oder Kranken ins Auge fassen; je nachdem es sich um reine oder unreine, um starke oder schwache Spirituosen, um grosse oder kleine Dosen, um öfters wiederholten oder um gelegentlichen Trunk handelt; je nachdem der Konsum im Norden oder Süden, in der Stadt oder auf dem Lande, im Wirtshaus oder im Privathaus statt hat; je nachdem andere Genussmittel und Genüsse ihre Wirkungen mit denen des Alkohols verknüpfen oder nicht; je nachdem die Beweggründe des Trunks in körperlicher oder geistiger Misere oder in den Erschöpfungen harter Arbeit, in den Aufregungen des modernen Erwerbs­ und Verkehrslebens liegen; je nachdem die Getränke in ruhiger Beschaulichkeit genossen oder in Hast heruntergeschüttet werden; je nachdem die Branntweinflasche von der Sonne des Tags oder von der trüben Mitternachtslampe einer verrufenen Kneipe beschienen wird.»

In der Alkoholfrage, so lassen sich Milliets abwägende Beobachtungen interpretieren, widerspiegeln sich zentrale Konfliktlinien moderner industriekapitalistischer und bürgerlicher Gesellschaften. Bei den Debatten um die Alkoholfrage geht es neben den volksgesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des Alkoholkonsums immer auch um symbolische Bedeutungen, kulturelle Wahrnehmungen, soziale Praktiken und individuelle Motivationsgründe des Trinkens. Ganz offensichtlich spielen dabei Klassen­, Geschlechter­ und Generationenverhältnisse eine zentrale Rolle. Wie Alkohol betrachtet und beurteilt wird, hängt ausserdem stark vom Wandel der Arbeits­ und Erwerbsformen ab, von den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen, von klimatischen und naturräumlichen Bedingungen, von den Veränderungen des medizinischen, chemischen und toxikologischen Wissens über den Alkohol, von der Wahrnehmung sozialer Norm und Devianz, von kollektiven Bedrohungsgefühlen oder von der Einbettung des Trinkens in die soziale Alltagskultur. Alkohol ist demnach nicht nur eine Substanz mit starker psychoaktiver Wirkung auf diejenigen, die ihn einnehmen, sondern als soziale Praxis auch ein Phänomen, das äusserst ambivalente Wirkungen auf die gesellschaftliche Imaginationskraft hat.

Bei allen Wandlungen, welche die gesellschaftliche Thematisierung der Alkoholfrage seit der Mitte des 19. Jahrhunderts durchgemacht hat, mag man in diesem anhaltenden Ringen gegenläufiger Standpunkte und Sichtweisen eine Kontinuitätslinie sehen, die die Debatten der Vergangenheit mit unserer Gegenwart verbindet und vermutlich auch in der näheren Zukunft nicht abreissen wird. Und gleichwohl sollte uns diese Kontinuität der Umstrittenheit weder den Blick auf die historischen Veränderungen noch auf die Gleichzeitigkeit widersprüchlicher Bewertungen in der Geschichte der Alkoholfrage verstellen. Denn ob der Alkohol als Gift oder Genussmittel betrachtet wird, ob er als Nahrungsmittelersatz oder Medizin eingenommen wird, ob man ihn als Sorgenbrecher oder Aufputschmittel benutzt, ob er als Schmiermittel zur Bildung von Gruppenidentitäten und zur Förderung der Geselligkeit oder als Schritt zum sozialen Abstieg und zur Verwahrlosung gesehen wird, ob der Alkoholkonsum durch die Brille des «Elends­ und Problemtrinkens» sorgenvoll wahrgenommen wird, oder als «Entspannungs­ und Belohnungstrinken» in sozial akzeptabler Form erscheint – darüber wurde zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Handlungskontexten immer wieder gestritten und verhandelt. Dies lässt sich anhand einiger Streifzüge durch die Geschichte der Alkoholfrage zeigen.

«Dass die Arbeiter stark trinken, ist nicht anders zu erwarten»

Dass zwischen dem Aufkommen der «Alkoholfrage» und den sozialen Umbrucherfahrungen der Industriellen Revolution ein Zusammenhang besteht, ist spätestens seit Friedrich Engels Buch «Die Lage der arbeitenden Klasse in England» von 1844 ein Gemeinplatz. Der junge Engels schilderte damals seine Eindrücke der Lebens­ und Arbeitsbedingungen des englischen Proletariats und das damit in Verbindung stehende Trinkverhalten mit eindringlichen Worten: «Dass die Arbeiter stark trinken, ist nicht anders zu erwarten. […] Und wenn man nun noch ausser den gewöhnlichen Folgen der Trunksucht bedenkt, dass Männer und Weiber von jedem Alter, selbst Kinder, oft Mütter mit ihren Kleinen auf dem Arme, hier mit den am tiefsten gesunkenen Opfern des Bourgeoisieregimes, mit Dieben, Betrügern und prostituierten Mädchen zusammenkommen, wenn man bedenkt, dass manche Mutter dem Säugling, den sie auf den Armen trägt, Branntwein zu trinken gibt, so wird man die demoralisierende Wirkung des Besuchs solcher Orte allerdings zugeben. Namentlich Samstag­ abends, wenn der Lohn ausbezahlt ist und etwas früher als gewöhnlich Feierabend gemacht wird, wenn die ganze arbeitende Klasse aus ihren schlechten Vierteln sich in die Hauptstrassen ergiesst, kann man die Trunkenheit in ihrer ganzen Brutalität sehen. Ich bin selten an einem solchen Abend aus Manchester herausgekommen, ohne einer Menge schwankender oder in den Rinnsteinen liegender Betrunkener zu begegnen.»

Engels führte diese Omnipräsenz des Trinkens nicht nur darauf zurück, dass sich in den arbeitenden Klassen archaische Trinkrituale stärker gehalten hatten als im Bürgertum und insofern das verbreitete Zutrinken und Wetttrinken als rituelle Symbole der Zugehörigkeit zur Klasse gesehen wurden. Wichtiger noch schien ihm das Motiv des Eskapismus: Der Gang ins Wirtshaus war ein Mittel, um zumindest kurzfristig der «feuchten, unfreundlichen und schmutzigen» Wohnung zu entfliehen und sich der «abgespannten, unbehaglichen, hypochondrischen Stimmung» zu entledigen, die sich der Arbeiter nach der Schinderei in der Fabrik bemächtigte. Der durch die harte, repetitive und stumpf­ machende Fabrikarbeit «geschwächte Körper» verlange geradezu «mit Gewalt nach einem Stimulus von Aussen her», so Engels, und der allseitig verfügbare Branntwein stelle dem Arbeiter die «Gewissheit» in Aussicht, «im Rausch wenigstens für ein paar Stunden die Not und den Druck des Lebens» und die «Unsicherheit seiner Existenz» zu vergessen.

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Es waren Schilderungen wie jene von Engels, die Mitte des 19. Jahrhunderts ein gesellschaftliches Problembewusstsein über die sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Alkoholkonsums entstehen liessen. Ähnlich wie dies Engels mit Blick auf das englische Industrieproletariat tat, begannen in der Schweiz Schriftsteller wie Jeremias Gotthelf oder Heinrich Zschokke die Omnipräsenz des Alkohols und den Wandel der Trinkkulturen in den ländlichen und städtischen Unterschichten literarisch und volkspädagogisch zu bearbeiten.

«Schnapsseuchen» und «Branntweinepidemien» wurden zeitgenössisch oft mit Pauperismus, Proletarisierung und Kriminalität verknüpft. Experten wie der eidgenössische Fabrikinspektor Fridolin Schuler, der Direktor des eidgenössischen statistischen Bureaus, Johann Jakob Kummer, oder dessen Mitarbeiter Edmund Wilhelm Milliet begannen in den 1880er Jahren mittels Enqueten und Fabrikinspektionen bestimmte Formen des Alkoholkonsums in der Schweiz zu dokumentieren und sozialwissenschaftlich zu analysieren. Sie führten das Schnapstrinken auf die tiefgreifenden lebens­ und arbeitsweltlichen Verwerfungen und sozialen Umbrucherfahrungen zurück, die mit dem Prozess der kapitalistischen Fabrikindustrialisierung einhergingen und insbesondere in den Lebensrealitäten der ländlichen und städtischen Unterschichten tiefe Spuren hinterliessen.

Die beschleunigte Zeiterfahrung der fabrikindustriellen Produktionsweise führte mit dem als neuartig empfundenen «Kippen» nicht nur zu einem Wandel der Trinkkultur; der Alkoholkonsum wirkte in der Wahrnehmung mancher Arbeiter auch als Stimulans für eine «Flucht aus der kalten, öden Wirklichkeit», der Schnaps war das allseitig verfügbare und kostengünstige Mittel für den «kurzen Weg zum Rausch». Dass der Kartoffelschnaps für Tausende von Familien ein «Theil der alltäglichen Ernährung» geworden war, wie Fridolin Schuler feststellte, dass die Fabrikarbeiter ihn angesichts der maschinellen Produktion und der damit verbundenen körperlichen und psychischen Beanspruchungen als ein «stärkendes Fluidum» ansahen, weil er Hungergefühle unterdrückte, die Monotonie vergessen liess und eine kurzfristig belebende Wirkung entfaltete – all diese Ergebnisse dieser pionierhaften Sozialuntersuchungen zum Alkoholkonsum nährten ein latentes gesellschaftliches Unbehagen. Zugleich leiteten diese Befunde über den Wandel des Alkoholkonsums auch Wasser auf die Mühlen jener, welche den Staat in der Pflicht sahen, etwas gegen das grassierende Übel zu unternehmen. Vor diesem Hintergrund verfasste der Bundesrat 1884 seine Botschaft zur Alkoholfrage, in welcher er für eine Erweiterung der bundesstaatlichen Kompetenzen zur Regulierung des Alkoholkonsums plädierte.

Wie es zur Regulierung durch den Bund kam

Im föderalen Bundesstaat zur Zeit des Kulturkampfs war allerdings keineswegs klar, welche staatlichen Ebenen welche Kompetenzen zur Regulierung des Alkoholkonsums erhalten sollten. Während sich manche Kantone vorbehaltlos hinter ein Eingreifen des Bundes stellten, äusserten andere Kantone ihr Missfallen an den alkoholpolitischen Zentralisierungswünschen und wollten stattdessen ihre kantonalen Befugnisse erweitern – nicht zuletzt, weil die bestehenden Ohmgelder und Alkoholgetränkesteuern eine wichtige Einnahmequelle der Kantone waren. Diese föderalen und fiskalpolitischen Konflikte konnten 1885 mit einem Kompromissvorschlag zumindest teilweise gelöst werden: Mit der Abstimmung über den Alkoholartikel stimmten die Stimmberechtigten gleichzeitig auch über die Einführung einer sogenannten «Bedürfnisklausel» ab, welche es den Kantonen fortan ermöglichen sollte, die Anzahl der Gaststätten zu regulieren. Zudem sollten ihnen proportional zur Bevölkerungszahl die gesamten Reineinnahmen der Alkoholverwaltung zurückfliessen, während sie sich umgekehrt verpflichteten, zehn Prozent dieses Beitrags für die Bekämpfung des Alkoholismus aufzuwenden.

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Diese föderale Kompromisslösung trug wesentlich zum positiven Abstimmungsergebnis bei, sodass 1887 das erste Alkoholgesetz ausgearbeitet und die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) als zentrale Bundesbehörde in Sachen Alkoholfrage gegründet werden konnte. Fortan war die Alkoholfrage auch eine Angelegenheit des Bundes und dessen wachsende Regulierungsmacht drückte sich insbesondere im Alkoholmonopol aus. Jede Brennerei war nun lizenzbedürftig und musste bei der Alkoholverwaltung eine Bewilligung beantragen.

Was hingegen hinter der Rede vom «Alkoholmonopol» zu verschwinden drohte, ist folgender Sachverhalt: Das Monopol bezog sich vorerst ausschliesslich auf gebrannte Getränke, die aus Getreide und Kartoffeln hergestellt wurden, wohingegen Wein-, Obst- und Beerenbrand vom Monopol explizit ausgeschlossen wurden. Hinter dieser Selektion verbirgt sich eine implizite Definition sozialer Problemgruppen, welche man als besonders geneigt ansah, dem Alkoholkonsum zu verfallen: Der Kartoffelschnaps war wegen seines tiefen Preises das bevorzugte gebrannte Getränk der ländlichen und städtischen Unterschichten, während Obst-, Wein- und Beerenbrand in bürgerlichen Haushalten zu finden waren, aber kaum in unterbürgerlichen und proletarischen Schichten. Mit anderen Worten: Das Alkoholgesetz wies einen deutlichen Klassenbias auf, zielte also vor allem auf die Regulierung des Konsums der sozialen Unterschichten und nur sehr bedingt auf die Konsummuster bürgerlicher Sozialmilieus. Dem lagen nicht zuletzt soziale Vorurteile und Asymmetrien der Definitionsmacht zugrunde. Öffentlichkeitswirksame Verlautbarungen zur Alkoholfrage stammten in der Regel aus der Feder von Mitgliedern jener «bürgerlichen Klasse», von der man annahm, dass sie Alkohol «in mässiger Menge in Form von Wein oder Bier» geniesse, wohingegen der «arbeitenden Klasse» partout nicht beizubringen sei, so der Pharmakologe Alfred Jaquet, «dass ein Gläschen Branntwein» keinesfalls eine «substantielle Mahlzeit» ersetzen könne und auch nicht «die erwünschte Kräftigung herbeiführe».

Der Alkohol im Blick von Medizin, Psychiatrie und der Abstinenzbewegung

Das zunehmende Verantwortungs- und Zuständigkeitsbewusstsein des (Bundes-)Staates für den Alkoholkonsum der ländlichen Unterschichten und der Fabrikarbeiterschaft wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert zunehmend von Prozessen der Verwissenschaftlichung und Medikalisierung begleitet. Wurde der Alkoholkonsum bis anhin vor allem als «Laster» oder «Sünde» betrachtet, die man mit einer schwachen Willenskraft oder mangelnder religiöser Demut der Betroffenen erklärte, so wurde diese moralisch-religiöse Deutung nun zunehmend durch medizinische und wissenschaftliche Erklärungsmuster überlagert. Exzessiver Alkoholkonsum wurde pathologisiert, neue Krankheitsbilder wie die «Trunksucht» oder der «Alkoholismus» sickerten aus dem relativ engen Kommunikationskreis der medizinischen Experten in eine breitere Öffentlichkeit. Die Deutungsmacht der Mediziner, Psychiater und Wissenschaftler darüber, was gesellschaftlich akzeptierter Alkoholkonsum sei und welches Verhalten als Krankheit und Sucht zu gelten habe, nahm rasant zu.

Mit zu dieser gesellschaftlichen Wirkmacht medizinischer Konzepte in der Thematisierung der Alkoholfrage trug die enge Verflechtung zwischen Wissenschaft und sozialen Bewegungen bei. Viele der führenden Mediziner, die den Alkoholismus als Krankheit und Sucht etablierten, waren nicht minder engagierte Aktivisten in den aufkommenden Abstinenzbewegungen, welche die bereits länger bestehenden Temperenzbewegungen überlagerten und deren Forderungen radikalisierten: Nicht Mässigung, sondern gänzlicher Verzicht auf Alkohol hiess die Parole der Abstinenzbewegung. So formierte sich in relativ kurzer Zeit ein Netzwerk alkoholkritischer und abstinenter Vereine in den verschiedensten Sozialmilieus und quer zu allen weltanschaulichen und ideologischen Differenzen. Zu den religiös motivierten Organisationen wie dem 1877 gegründeten Blauen Kreuz, der 1888 in Freiburg gegründeten Ligue de la Croix oder der 1895 gegründeten Schweizerischen Katholischen Abstinenten-Liga gesellten sich sozialhygienisch und philanthropisch inspirierte Vereine wie die Guttempler (1892) oder der Alkoholgegnerbund (1891) sowie sozialistische Vereine wie der Sozialistische Abstinenten-Bund (1900). 1902 entstand der Schweizerische Bund abstinenter Frauen, der das bereits lange andauernde Engagement von Frauen in den Temperenz- und Abstinenzbewegungen organisatorisch auf eine neue Ebene hob. Als zentrale Scharnierstelle zwischen all diesen Organisationen und Bewegungen wurde 1901 die Gesellschaft des Schweizerischen Abstinenzsekretariats gegründet, das sich unter der Leitung des Sprachlehrers Robert Hercod in Lausanne ansiedelte und 1913 in Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus umbenannt wurde. Bereits 1907 war zudem auf Initiative Hercods das Internationale Bureau gegen den Alkoholismus gegründet worden, das schnell zum internationalen Knotenpunkt im Netzwerk alkoholgegnerischer Bewegungen aufstieg.

In diesen Kreisen dominierte in der Regel eine dämonisierende Wahrnehmung des Alkohols. Der wahrscheinlich bekannteste Wortführer der Abstinenzbewegung in der Schweiz, der Psychiater Auguste Forel, bezeichnete den Alkohol als «sirenenhaften Verführer» dem er den «Ausrottungskrieg» erklärte und den er «gänzlich ins chemische Laboratorium verbannt» sehen sollte, «wo er, wie das Morphium, das Opium, das Kokain, der Haschisch und wie die Gifte alle heissen mögen» auch hingehöre. Diese Medikalisierung der Alkoholfrage führte indes nicht dazu, dass die sozialen Folgen des Trinkens aus dem Blick verschwanden, vielmehr lieferte sie ein zusätzliches wissenschaftliches Argumentarium, das andere alkoholkritische Erklärungsmuster ergänzte.

Die Verbannung der Grünen Fee

Es war vermutlich diese Verklammerung zwischen einem als problematisch erachteten Alkoholkonsum, auf Alkoholgenuss fokussierende Kriminalitätsstatistiken, einer mentalen fin-de-siècle-Niedergangstimmung und wachsenden Degenerationsbefürchtungen, der mobilisierenden Kraft der Abstinenzbewegung und der medizinisch-wissenschaftlichen Thematisierung des Alkohols, welche in ihren Wechselwirkungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts kurzzeitig die Prohibitionsrhetorik befeuerte. Besonders ins Blickfeld geriet dabei der Absinth, dessen Symbolik sich innerhalb kurzer Zeit dramatisch wandelte. Tief verwurzelt in der Alltagskultur der Romandie und von der Pariser Bohème ebenso besungen wie getrunken wurde aus der «fée verte» um die Jahrhundertwende ein «diable vert», für welchen die zeitgenössische Medizin auch gleich ein besonderes Krankheitsbild in Form der «Absinthismus» fand.

Ausschlaggebend für die soziale und politische Mobilisierung für das Absinthverbot war eine Familientragödie, die sich 1905 in der Waadtländer Gemeinde Commugny ereignete. Ein Weinbergarbeiter hatte hier im Absinthrausch seine Frau und seine beiden Kinder getötet. Unter dem Eindruck dieses Verbrechens beschloss der Waadtländer Grosse Rat ein Absinthverbot, das 1907 per kantonalem Referendum gutgeheissen wurde. Noch im gleichen Jahr zog der Kanton Genf nach und die Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus unter der Leitung von Robert Hercod lancierte eine eidgenössische Volksinitiative für ein schweizweites Verbot des Absinths. Parallel dazu gab das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ein Gutachten über die Frage des Absinthverbots in Auftrag, in welchem der Physiologe Justus Gaule, der Pharmakologe Alfred Jaquet sowie der Genfer Psychiater Rudolf Weber zum Schluss kamen, dass der Absinth «eigentümliche Wirkungen» auf den menschlichen Organismus ausübe und die in ihm enthaltenen «Gifteigenschaften» eine Form des Alkoholismus bewirkten, die sich deutlich von dem «eher gutartigen Delirium tremens» des «gewöhnlichen Alkoholismus» unterscheide. In zugespitzter Form artikulierte sich in der Absinth-Debatte eine Tendenz, die um die Jahrhundertwende breite gesellschaftliche Wirksamkeit entfaltete: Ausgehend von medizinischen Debatten wurden Rauscherfahrungen zunehmend als akute Vergiftung mit problematischem Suchtpotenzial und entsprechenden langfristigen physiologischen und psychologischen Schädigungen beschrieben. Rausch- und Genussmittel wurden zu schädlichen Giften erklärt, die einer adäquaten Regulierung, wenn nicht einer gänzlichen Verbannung aus dem gesellschaftlichen Leben bedürften.

Die Wechselwirkungen, die sich im Zuge des Abstimmungskampfs zwischen dem Engagement der Abstinenzbewegung, den wissenschaftlichen Erkenntnissen über den Absinth und einer für die Alkoholfrage sensibilisierten Öffentlichkeit ergaben, verliehen dem Initiativbegehren eine beträchtliche Dynamik. Diese führte im Juli 1908 schliesslich dazu, dass die stimmberechtigten Männer und die Stände die Initiative deutlich annahmen. Damit war erstmals ein prohibitives Gesetz zum Alkoholkonsum im schweizerischen Bundesstaat eingeführt worden.

Alkoholpolitische Orientierungssuche im Kontext des Ersten Weltkriegs

Jenseits des Verbotsparadigmas, das sich auch beim Absinth angesichts einer florierenden Schwarzbrennerei und Schattenwirtschaft, dem Problem der Absinth-Nachahmungen und der Verschiebung der Trinksitten weg vom Absinth hin zu anderen Spirituosen nur allzu schnell als Scheinlösung entpuppte, öffneten sich um 1900 in anderer Hinsicht alkoholpolitische Handlungsräume: Alkoholfreie Restaurants wurden errichtet und Alternativen zu den alkoholartigen Getränken propagiert. Ernährungswissenschaftler und Agronomen experimentierten mit Möglichkeiten der alkoholfreien Nutzung von landwirtschaftlichen Produkten. Diese bereits um die Jahrhundertwende zögerlich sichtbar werdenden Entwicklungen wurden schliesslich durch die Krise des Ersten Weltkriegs beschleunigt.

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Am Ende des Ersten Weltkrieges brach auch in der Schweiz aufgrund des Zusammenbruchs des internationalen Handels und einheimischer Missernten eine Ernährungskrise aus. Die Erfahrung des Mangels an Nahrungsmitteln veränderte auch den Blick auf den Alkohol, steht doch am Beginn der Alkoholproduktion meist die Verwertung agrarischer Stoffe, die man nicht nur in gegorener oder gebrannter Form trinken, sondern auch als Nahrungsmittel essen kann. Diese enge Beziehung zwischen Agrar- und Ernährungswirtschaft einerseits, der politischen Ökonomie des Alkohols andererseits, geriet in den letzten Kriegsjahren in den Fokus des Nachdenkens über eine zukünftige Alkoholpolitik.

Die Alkoholfrage wurde nun nicht mehr nur von ihrem Endprodukt – des Schnapses – thematisiert, sondern von seinen Ausgangsstoffen her: der agrarischen Produktion. Stand in der Thematisierung des Alkohols und dessen Bekämpfung bisher in erster Linie der als problematisch betrachtete Konsum gebrannter Wasser der ländlichen Unterschichten und der Fabrikarbeiterschaft im Vordergrund, so lieferten die während des Krieges gemachten Erfahrungen mit dem Ausbau der brennlosen Nutzung neue alkoholpolitische Steuerungsinstrumente, die bei der Produktion und Verarbeitung ansetzten und gleichzeitig in gesundheitspolitischer Sicht präventive Effekte nach sich zogen. Das waren Voraussetzungen, unter welchen die Alkoholfrage zu einer Ernährungsfrage gemacht werden konnte. Die Einverleibung «gesunder» Nahrung anstelle von «ungesundem» Schnaps wurde zur neuen, nun auch gesundheits- und sozialpolitisch legitimierten alkoholpolitischen Leitvision.

Diese Veränderungen in der Thematisierung der Alkoholfrage erhielten vor dem Hintergrund tiefgreifender Strukturveränderungen im Obstbau eine besondere Bedeutung. Seit der Einführung des ersten Alkoholgesetzes, welches – wie bereits erwähnt – den Obstschnaps ausgeklammert hatte, veränderte sich der Obstbau rasant. Im Windschatten einer auf den Kartoffelschnaps fokussierten Alkoholpolitik wurde der Obstbau massiv ausgebaut. War der Obstschnaps am Ende des 19. Jahrhunderts noch ein eher luxuriöses Getränk, das vor allem in gutsituierten bürgerlichen Milieus getrunken wurde, fand er aufgrund der grösseren Verfügbarkeit und der günstigen Preise nun eine sozial weitaus weniger exklusive Kundschaft und etablierte sich als Alltagsgetränk in breiteren gesellschaftlichen Schichten. Vor dem Hintergrund dieser Verschiebungen in den Trinkkulturen warnte Edmund Wilhelm Milliet denn auch 1918 vor einem «verderblichen Schatten», der sich mit der «gewaltigen Vermehrung der Obstbranntweinproduktion» ausbreite und jene «Missstände» wieder hervorzubringen drohe, «deren Vorhandensein bei der Kartoffelbrennerei für eine Generation vor der unsrigen den unmittelbarsten Anstoss zu der Reform von 1885 gegeben» habe.

Auf dem Weg zu einem revidierten Alkoholregime

Diese neue Dynamik der Alkoholfrage löste in zwei Richtungen Handlungsdruck aus: Erstens wurden die bereits seit dem späten 19. Jahrhundert zögerlich eingerichteten Institutionen zur Behandlung von Alkoholkranken ausgebaut. Zweitens gerieten nun die bisher nicht vom Alkoholgesetz erfassten Obst-, Beeren- und Weinbrennereien in den Fokus der Alkoholordnung. Die entsprechende Verfassungsvorlage wurde von den stimmberechtigten Männern 1923 zwar ebenso abgelehnt wie 1929 das Volksbegehren zum Gemeindebestimmungsrecht, das sich stark an nordamerikanischen Vorbildern orientierte. Aber trotz, oder vielmehr wegen dieses zweifachen Scheiterns blieb der politische Handlungsdruck bestehen. Die von Milliet bereits 1918 geäusserte Befürchtung eines grossen Schattens, der sich mit dem Ansteigen der Obstschnapsproduktion verbreite, konnte Ende der 1920er Jahre kaum mehr geleugnet werden. Die Schweiz sei «das Land mit dem billigsten Schnaps» mahnte 1929 der in der sozialistischen Abstinenzbewegung aktive Hans Oprecht, und wenn sie nicht bald «in der Schnapsflut, die sie gegenwärtig überschwemmt, elend ersaufen» wolle, müsse eine Revision der Alkoholgesetzgebung dringend erfolgen. In der Tat trafen solche Argumente nun auf fruchtbareren Boden als zuvor. 1930 wurde der neue Bundesverfassungsartikel 32bis und 1932 das darauf basierende Alkoholgesetz angenommen. Die Alkoholordnung umfasste nun explizit auch die Obst- und Weinbrennereien, regelte die Aufteilung der Erträge zwischen Bund und Kantonen, legte als wichtige sozialpolitische Legitimitätsquelle finanzielle Reserven für die noch zu schaffende Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) an und bestimmte den Umfang, der zur Bekämpfung des Alkoholismus aufzuwenden war.

Alkoholfreie Nutzung von Obst als Teil einer «rationellen Volksernährung»

Mit der neuen Gesetzesgrundlage wurden auch förderliche Bedingungen für den Ausbau der bereits während des Ersten Weltkrieges erprobten brennlosen Verwertung von agrarischen Produkten gelegt. In der Alkoholverwaltung rekrutierte man nun zusehends an der ETH Zürich ausgebildete Agronomen, was das enge Ineinandergreifen von Ernährungs-, Agrar- und Alkoholpolitik in diesen Jahren illustriert. Mit Carl Tanner und Otto Kellerhals standen der Alkoholverwaltung bezeichnenderweise zwischen 1922 und 1966 zwei Agronomen vor. In enger Zusammenarbeit mit der Abteilung für Landwirtschaft am Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement, den landwirtschaftlichen Schulen sowie den Eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten trieb die EAV nun wissenschaftliche Untersuchungen zur Ausweitung der alkoholfreien Nutzung von Obst und Kartoffeln voran.

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Parallel dazu hatte die Entdeckung der Vitamine den Früchtekonsum zu einem essenziellen Bestandteil einer nun breit propagierten «rationellen Volksernährung» gemacht. In der Zwischenkriegszeit gewann die Ernährungsforschung beträchtlich an Auftrieb und begann damit, die Alkoholpolitik mit Fragen der Ernährung, der Gesundheitsprävention und der volkswirtschaftlichen Leistungsförderung in der Industriegesellschaft zu verbinden. Dem Alkoholismus sollte durch eine bessere Obstverwertung gleichsam der Boden entzogen werden und damit auch gleich noch die öffentliche Gesundheit und die wirtschaftliche Produktivität der Arbeitskräfte befördert werden. In dieser Verzahnung von ernährungs- und agrarwissenschaftlicher Forschung, industriegesellschaftlicher Rationalisierungs- und Gesundheitskultur und alkoholfreien Verwertungsoptionen öffnete sich ein ganzer Fächer alternativer Verarbeitungen: Das Kühlen und das Dörren von Früchten oder deren Verarbeitung zu Süssmost, die Herstellung von Konzentrat und das Eindicken von Obstsäften, die Produktion von Obsttrester und die Fabrikation von Obstessig, die Gründung von Kochschulen und die Organisation von Haushaltungskursen, in deren Zentrum die alkoholfreie, «rationelle Verwertung» von Obst und Kartoffeln stand – all dies geriet nun ins Blick- und Handlungsfeld einer wissenschaftlichen Expertenkultur, in welcher die Grenzziehungen zwischen Agrar-, Ernährungs- und Alkoholfrage durchlässig geworden waren. Zugleich ging damit auch ein massiver Ausbau der Alkoholverwaltung einher, der nicht überall goutiert wurde.

Insbesondere das zunehmend dichte Kontrollinstrumentarium, mit welchem die Alkoholverwaltung die Brenner beaufsichtigte, traf zuweilen auf Widerstand. Dass sie zudem tausende von Brennkesseln aufkaufte, teilweise beschlagnahmte und zerstörte, liess deren Politik in vielen ländlichen Gegenden auf Skepsis oder gar offene Ablehnung stossen. Wie umstritten diese Politik zuweilen war, zeigt sich nicht zuletzt an der 1941 – mitten im Zweiten Weltkrieg – zur Abstimmung gelangten REVAL-Initiative, mit welcher Innerschweizer Brenner eine Wiederherstellung der Zustände vor der Annahme des Alkoholartikels von 1930 anstrebten. Auch wenn die REVAL-Initiative deutlich verworfen wurde, zeigen die Umstrittenheit der Sachlage, die Polarisierung der Befürworter und Gegner sowie die Militanz des Abstimmungskampfes, dass die schweizerische Öffentlichkeit keineswegs jener hermetisch geeinten Nation entsprach, als welche man sie im Rahmen einer «nationalmetaphysischen Sonderfallideologie» rückblickend zu stilisieren pflegte, wie der Schweizer Historiker Jakob Tanner zu bedenken gibt. Während sprachgewaltige Wortführer angesichts von aussenpolitischen Bedrohungsgefühlen und Unsicherheiten die schweizerische Öffentlichkeit zur «geistigen Landesverteidigung» einschworen und am mythologischen Bild eines gegen aussen neutralen und wehrbereiten und gegen innen geeinten und geschlossenen Volkes bastelten, macht der Blick auf die Alkoholfrage also auch in dieser Hinsicht gesellschaftliche Risse und politische Disparitäten deutlich. Wenn es um die Regulierung des Brennens und der staatlichen Eingriffe in die Produktion, Verarbeitung, Distribution und in den Konsum von Alkohol ging, war es mit der helvetischen Einigkeit offensichtlich nicht sehr weit her.

Schlussbetrachtung

«We can learn a great deal about society through the prism of a wine glass», schrieb der amerikanische Historiker Thomas Brennan vor einigen Jahren. In der Tat erweist sich der Alkohol als ein integratives Thema der Geschichte. An der Entwicklung der Alkoholfrage wird der massive soziale Wandel in der industriellen Moderne sichtbar, dessen Dynamik nicht nur unterschiedliche Motivationslagen für das Trinken oder den Verzicht hervorbrachte, sondern auch für die zahlreichen alkoholkritischen Bewegungen und Organisationen sowie für die Repräsentanten der staatlichen Alkoholpolitik immer wieder neue Herausforderungen schuf. Wie Alkohol beurteilt wurde, wie man seine Produktion, seinen Handel und Konsum gesellschaftlich und politisch zu beeinflussen versuchte, das hing immer auch von den historisch sich verändernden Kontexten ab, in welchen Menschen Alkoholika herstellten, verkauften, tranken und sich über die sozialen, wirtschaftlichen, alltagskulturellen und gesundheitlichen Bedeutungen dieser Substanz stritten.

Für den eingangs bereits erwähnten Edmund Wilhelm Milliet, ein unbestechlicher Beobachter der Alkoholfrage seiner Zeit, lag der Grund für diese Veränderbarkeit und Konfliktträchtigkeit in dem, was er die «Doppelnatur» der Genuss- und Rauschmittel nannte: «So entbehrlich die Genussmittel für die Erhaltung des Lebens sind, so stark begehrt sind sie als Kulturbedürfnis.» In der Tat ist der Alkohol ebenso wie andere Genussmittel von einer grundlegenden Ambivalenz geprägt: Sie versprechen euphorisierende, stimulierende, entspannende oder halluzinogene Wirkungen, die in bestimmten Handlungskontexten bei bestimmten Menschen eine Faszination und damit ein Begehren auslösen können. Gleichzeitig kann sich deren dauernder Konsum zur Abhängigkeit verstetigen, den Organismus schädigen sowie individuelle und kollektive Probleme nach sich ziehen.

Diese Zweischneidigkeit, das beständige Schwanken zwischen Gift und Genuss, macht den Alkohol zu einem interessanten historischen Untersuchungsgegenstand und begründet zugleich seine anhaltende gesellschaftliche Brisanz. Im Reden über den Alkohol und im Akt seiner Einverleibung (oder gerade in der Weigerung zur Einverleibung) ging es immer um mehr als um die Frage seiner subjektiven Wirkung oder gesundheitlichen Schädlichkeit. Mit dem Alkohol verbinden sich kulturelle Vorstellungen des guten oder des schlechten, des gesunden oder schädlichen Lebens, mit ihm verbinden sich soziale Rollenerwartungen, die sich klassen-, geschlechter- und generationenspezifisch auffächern. Mit ihm verbinden sich zudem Formen des Widerstands und der Anpassung, der Normenverweigerung und der Normenerfüllung, des sozialen Ausschlusses und des Dazugehörens, des Freiheitsempfindens und des Zwangs. Diese Vorstellungen sind historisch ebenso wandelbar, wie sie umstritten sind. Und so darf man sich ganz nüchtern darauf einstellen, dass über die Alkoholfrage auch in Zukunft weiter gestritten wird.

 

Unser Autor

Juri Auderset arbeitet als Assistenzdozent für die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts am Historischen Institut der Universität Bern und ist im Archiv für Agrargeschichte in Bern zusammen mit Peter Moser für den Bereich Forschung zuständig. Er ist zusammen mit Peter Moser Co­-Autor des Buches «Rausch & Ordnung». Eine illustrierte Geschichte der Alkoholfrage, der schweizerischen Alkoholpolitik und der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (1887–2015), Bern 2016. Der vorliegende Aufsatz ist eine überarbeitete und stark gekürzte Fassung eines Artikels, der 2021 in den «Freiburger Geschichtsblättern» erschienen ist.

 

Quelle: Blaues Kreuz 5/2022