Das Blaue Kreuz Schweiz nimmt Stellung zum Tabakproduktegesetz (TabPG), das am 18. und 19. Januar 2024 in der zuständigen Kommission des Nationalrats beraten wird. Es fordert die Kommission auf, dem Bundesrat zu folgen und den ergänzten Verfassungsartikel 118 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung konsequent umzusetzen. Der Fokus liegt dabei auf Werbung und Sponsoring, ohne den Konsum von Tabakprodukten einzuschränken. Das Parlament hat bereits 2021 beschlossen, den Tabakkonsum auf über 18-Jährige zu beschränken.
Die Werbefreiheit für Tabakprodukte gegenüber Kindern und Jugendlichen wurde am 13. Februar 2022 von Volk und Ständen eingeschränkt. Ziel der Verfassungsrevision war es, alle Formen von Werbung und Marketing zu verbieten, die Kinder und Jugendliche erreichen. Der Ständerat hat Änderungen vorgeschlagen, die aus Sicht des Blauen Kreuzes nicht verfassungskonform sind und den Zielen der von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsnorm widersprechen. Dazu gehören die Ausnahmen bei den Werbeorten, beim Sponsoring und Ausnahmen bei der Werbung für Zigarren und Zigarillos.