Medienmitteilung: Ein starker Jugendschutz und die wichtigen Fragen in der Cannabispolitik jetzt stellen!

Die gesundheitspolitische Kommission des Nationalrates stellt die Weichen für eine neue Cannabispolitik. Das Blaue Kreuz fordert einen starken Jugendschutz sowie die Regelung des Verkaufs und der Produkte.

Die gesundheitspolitische Kommission des Nationalrates berät am Donnerstag/Freitag, 19./20. Mai, über den Auftrag an eine Subkommission, um eine neue Cannabispolitik auszuarbeiten. Dabei ist es wichtig, jetzt die richtigen Fragen zu stellen. Das Blaue Kreuz Schweiz hat acht Themen festgelegt, zu denen die Subkommission Stellung nehmen soll.

Mehr Wissen aus Pilotprojekten

Nun macht das Parlament vorwärts mit einer Cannabispolitik. «Die Cannabispolitik soll realitätsnäher werden», begrüsst Philipp Hadorn, Präsident des Blauen Kreuzes Schweiz und Alt-Nationalrat. «Dafür braucht es aber mehr Wissen, auch aus den Pilotprojekten, die jetzt erst am Entstehen sind. Wir wissen heute noch viel zu wenig über Cannabis und Cannabiskonsum.»

«Cannabis ist eine psychoaktive Substanz, die Krankheiten auslösen kann, vor allem Depressionen. Cannabis ist also gesundheitsschädlich. Der Staat kann deshalb nicht einfach liberalisieren und Cannabis dem Kartoffelverkauf gleichstellen», so Hadorn. Jugendliche Gehirne sind bis Mitte zwanzig am Ausreifen und besonders anfällig für psychoaktive Substanzen.

Nur mit einem starken Jugendschutz

«Im Zentrum steht für das Blaue Kreuz der Jugendschutz. Und auch das Parlament muss die Jugendlichen vor den Gefahren des Cannabis schützen», fordert Hadorn.

Teils in den Jugendschutz und teils in den Verbraucherschutz fällt die Frage nach den Händlern und Verkaufsstellen. Psychoaktive Substanzen sind am besten in den Händen von Apothekerinnen und Apotheker. Ob damit der Schwarzmarkt ausgetrocknet und gefährliche künstliche Cannabisprodukte verhindert werden können, muss geprüft werden.

Wichtig für den Konsumentenschutz ist, dass die Qualität gut ist und die THC-Dosen nicht zu stark gesundheitsschädlich sind. «Im Endeffekt steht der Gesundheitsschutz aller im Zentrum», hält Hadorn fest. «Am Gesundheitsschutz muss sich eine neue Gesetzgebung ausrichten.»

 

Die acht Themen des Blauen Kreuzes

  1. Ausgestaltung des Jugendschutzes: absolutes Marketingverbot, das heisst für Werbung, Verkaufsförderung (Promotion) und Sponsoring; neutrale Verpackungen (Plain Packaging); Warnhinweise; Verhinderung von Billigprodukten durch Steuern und Abgaben (der Steuersatz muss eine Komponente des Wirkstoffgehaltes beinhalten); Passivrauchschutz in allen öffentlichen Orten (Kinderspielplätzen, Parks etc.), öffentlichen Gebäuden (Schulen etc.), gedeckten Orten (Bushaltestellen, Bahnhöfe etc.), Mehrfamilienwohnhäusern und Balkonen
  2. Den möglichen gesundheitlichen Schäden, ihrer Vermeidung und Behandlung ist Rechnung zu tragen mit Prävention (Wissensvermittlung und Persönlichkeitsstärkung), Früherkennung, Frühintervention, Beratung, Ausstiegsangebote, Therapie, sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche
  3. Konsumentenschutz: Festlegung eines absoluten Schutzalters; Festlegung der Produktequalität, namentlich des THC-Gehaltes; Produkteinformationen; Verkaufsmengen; Verkaufsorte inkl. Lizenzvergabe; Registrierung
  4. Schmuggelbekämpfung, damit das Schweizer Gesetz nicht ausgehebelt wird
  5. Konsumverbot vor oder während bestimmter Tätigkeiten, wie zum Beispiel Autofahren, zum Selbst- und Fremdschutz
  6. Förderung der Forschung zu Cannabis, seine physischen und psychischen (medizinischen) Schäden, seine sozialen Auswirkungen und Schäden
  7. Einführungszeitplan: Abgleichung mit der aktuellen Gesetzgebung, namentlich den Pilotversuchen zum Cannabiskonsum, und dem Wissensstand über Cannabis
  8. Strafbarkeit: Eigengebrauch; Anbau, Handel, Konsum; Auswirkung auf andere legale und illegale psychoaktive Substanzen (Drogen, Suchtmittel, Betäubungsmittel)

 

Auskunft

Philipp Hadorn, Präsident und Alt-Nationalrat, 079 600 96 70, philipp.hadorn(at)blaueskreuz(dot)ch 

Martin Bienlein, Verantwortlicher Public Affairs und Medien, 079 228 96 04, martin.bienlein(at)blaueskreuz(dot)ch