Medienmitteilung 21.08: Mit Alkohol- und Tabakpolitik die Krankenkassenprämien senken

Der Bundesrat vergisst den Alkohol als wichtiges Gesundheitsproblem in der heute verabschiedeten Strategie der nicht-übertragbaren Krankheiten. Er verpasst es damit bei den grossen Kostentreibern, Alkohol und Tabak, Zeichen zu setzen, das Leid zu vermindern und die Krankenkassenprämien zu senken. In der neuen Strategie muss Alkohol ein Schwerpunkt sein.

Der Bundesrat hat heute die Strategien zu den nicht-übertragbaren Krankheiten (NCD-Strategie) und zur Sucht verlängert und eine Neuerarbeitung im 2025 in Auftrag gegeben. Zwar nimmt er die Bekämpfung der Tabak- und Nikotinseuche auf, setzt aber keine wesentlichen und neuen Schwerpunkte. Alkohol vernachlässigt der Bundesrat in der Strategie.

Sparpotential von 10% der Krankenkassenprämien bleibt ungenutzt

Weder für Alkohol noch für Tabak und Nikotin gibt es gesunde Mindestmengen. Alkohol ist nach Tabak die grösste Einzelursache für nicht-übertragbare Krankheiten, wie Krebs, Leberzerstörung (Leberzirrhose) und psychische Krankheiten. Schätzungsweise sterben 1'600 Personen jährlich in der Schweiz an alkoholbedingten Krankheiten und 300'000 sind alkoholabhängig. Rund 1'700 Kinder kommen alkoholgeschädigt zur Welt und 100'000 leben in alkoholbelasteten Familien. Alleine Alkohol und Tabak sind für mehr als 3 Mia. Franken Gesundheitskosten verantwortlich und damit für 10% der Krankenkassen-Prämien.

Nach dem Blauen Kreuz würde eine zielgerichtete und effiziente Politik bei Alkohol und Tabak ansetzen, das Leid vermindern und die Krankenkassenprämien langfristig senken. Der Bundesrat verpasst es einmal mehr dies zu tun.

Neuer Schwerpunkt Alkohol unumgänglich

Das Blaue Kreuz fordert, dass der Bundesrat in einer zukünftigen Gesundheitsstrategie das Alkohol- und Tabakproblem schwerpunktmässig angeht. Verhaltensprävention und Therapie für Alkohol sind zu stärken. Die Prävention ist im Kinder- Jugendschutz massiv auszubauen. Dazu gehören Mindestpreise, um Jugendliche und junge Erwachsene zu schützen, Erhöhung des Schutzalters für Jugendliche, Einschränkung der Verfügbarkeit, Werbeverbot analog zur angenommenen Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» und pfefferscharfe Umsetzung dieses Schutzartikels der Bundesverfassung. Die Massnahmen gelten für Alkohol sowie Tabak- und Nikotinprodukte gleichermassen und sind wissenschaftlich belegt. Andere Länder wenden diese schon an und sind so der Schweiz in der Gesundheitspolitik voraus.

Erwachsene in der Lebensmitte erkranken zu oft auf Grund von Alkohol, Frauen an Brustkrebs, beide Geschlechter an sechs anderen Krebsarten in den Verdauungsorganen. Mehr Aufklärung, zum Beispiel durch Warnhinweise, ist notwendig.

Auch ältere Menschen sind gefährdet alkoholabhängig zu werden und Alterskrebs zu entwickeln.

Das Blaue Kreuz ist bereit an der neuen Strategie mitzuarbeiten und damit nicht-übertragbare Krankheiten zu minimieren sowie die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern.