Am zweiten Jahrestag der erfolgreichen Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» steht die Umsetzung des entsprechenden Verfassungsauftrags auf der Kippe. Trotz der Zustimmung von Volk und Ständen, die Werbung für Tabakprodukte von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten, scheint das Parlament Abstriche machen zu wollen. Insbesondere bei Werbung und Sponsoring zeichnen sich bedenkliche Ausnahmen ab, die laut Rechtsexperten verfassungswidrig sind. Ein Blick auf die geplante Revision des Tabakproduktegesetzes offenbart mehrere kritische Punkte, die den Schutz der jungen Generation vor den Gefahren des Tabakkonsums gefährden.
Das Blaue Kreuz stellt deshalb dringende Forderungen: Ein striktes Verbot der Tabakwerbung in Zeitungen (mit Ausnahme von Fachmagazinen), des Einsatzes von Hostessen für den mobilen Verkauf von Tabakprodukten, von Tabak- und Raucherlounges auf Festivals, sowie jegliche Form von Wettbewerben, Verkaufsförderungsaktionen und Sponsoring durch die Tabakindustrie sollte unterbunden werden. Diese Massnahmen sind entscheidend, um die Botschaft der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» konsequent umzusetzen und die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen zu schützen.
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Die alarmierenden Zahlen des Nikotinkonsums bei Jugendlichen und die damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen machen den dringenden Handlungsbedarf deutlich. Es ist nun an der Zeit, dass der Nationalrat seine Verantwortung wahrnimmt und im Sinne des Verfassungsauftrags handelt, um eine Generation von Kindern und Jugendlichen vor den verheerenden Folgen des Tabakkonsums zu bewahren.