Alkohol- und Tabakverkauf an Jugendliche gehört sanktioniert

Das Blaue Kreuz Schweiz hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) dazu aufgefordert, im Rahmen der laufenden Revision des Tabakproduktegesetzes Online-Testkäufe für Tabak und Alkohol vorzuschreiben.

Testkäufe des Blauen Kreuzes Zürich haben eine grosse Lücke beim Jugendschutz im Internet aufgezeigt: Bei den meisten Online-Anbietern können Minderjährige ohne ernsthafte Alterskontrolle Tabak und Alkohol bestellen. Die Misserfolgsquote liegt bei den meisten Anbietern bei mehr als 80 Prozent aller Bestellungen, bei vielen Anbietern sogar bei 100 Prozent. Mit einem Scan der Identitätskarte können Internethändler schnell und einfach das Alter im Internet überprüfen.

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Neben der Bundesgesetzgebung verfolgen wir auch die Situation in den Kantonen. Heute kontrollieren nicht alle Kantone die Altersgrenzen beim Verkauf von Alkohol und Tabak. Wir setzen uns dafür ein, dass in Zukunft alle Kantone solche Kontrollen durchführen werden und bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen. So geben wir dem Jugendschutz Zähne.

Quelle: Sie helfen – wir helfen Herbst 2023