Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen streicht die Einführung der Alkohol-Wegfahrsperren

Heute wurde in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) über die eine Lockerung der Bestimmungen im Programm Via Sicura diskutiert (Motion KVF-S 17.3632). Unter anderem ging es dabei um die Frage, ob zukünftig die sogenannten Alkohol-Wegfahrsperren eingeführt werden sollen. Diese würden in die Fahrzeuge von Personen eingebaut, die entweder mit über 1,6 Promille Alkohol im Blut oder schon drei Mal mit über 0,5 Promille erwischt wurden. Dieses Gerät lässt das Fahrzeuge nur starten, wenn der Fahrer mit einer Atemprobe nachweist, dass er nüchtern ist. Damit wird wirkungsvoll verhindert, dass Betrunkene andere Verkehrsteilnehmende und sich selber gefährden.

Dass diese Massnahme Sinn macht zeigen die positiven Erfahrungen in mehreren europäischen Ländern. Mit vergleichsweise geringen Kosten können schwere Unfälle und damit verbunden viel Leid und hohe Kosten vermieden werden. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu geht davon aus, dass alleine mit dieser Massnahme jährlich zwischen drei bis fünf Todesfälle und 40 bis 60 Schwerverletzte im Strassenverkehr vermieden werden könnten. Daher wurde diese Massnahme auch vom Parlament verabschiedet. Dass der Bundesrat und der Ständerat diese Massnahme nun bereits vor der Umsetzung zurücknehmen wollen ist aus Sicht des Blauen Kreuzes unverständlich.

Leider folgte auch die vorberatende KVF-N dem Bundesrat und empfiehlt dem Nationalrat die Massnahme zur Ablehnung. Philipp Hadorn, selbst Mitglied der KVF-N und Präsident des Blauen Kreuzes kommentiert diesen Entscheid enttäuscht: „Eine solche Entscheidung ist nicht nachvollziehbar. Damit wird eine in mehreren Ländern bewährte und höchst wirksame Massnahme aus Via sicura gestrichen. Weitere schwere Unfälle werden die Folge dieses Entscheides sein.“

Für die Einführung der Alkohol-Wegfahrsperre sprechen mehrere Argumente:

  • Alkohol-Wegfahrsperren sind ein wirksames Mittel zur Reduktion von Toten und Schwerverletzten im Strassenverkehr. Gemäss bfu könnten pro Jahr drei bis fünf Todesfälle und 40-60 Schwerverletzte verhindert werden. Und das zu sehr geringen Kosten. Entsprechend wird die Massnahme auch vom bfu unterstützt.
  • Die Einführung der Geräte löst das Vollzugsproblem – viele Betroffene ignorieren den Ausweisentzug einfach und fahren trotzdem. Mit der Einführung der Alcotestgeräte wird dem ein Riegel geschoben.
  • Schweden, Finnland, Österreich und Polen haben diese Massnahme bereits eingeführt und positive Erfahrungen gemacht.
  • Menschen mit einem Suchtproblem werden vor sich selber geschützt. Die Erfahrungen in Schweden zeigen, dass die Einführung dieser Massnahme zu einer Verbesserung das Alkoholkonsums bei den Betroffenen beigetragen hat.

Weitere Informationen:

Zu der Motion
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173632

Zu den Wegfahrsperren
https://www.tcs.ch/mam/Digital-Media/PDF/Booklets/Alkohol-Wegfahrsperre.pdf

Zu Via sicura
https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/verkehrssicherheit/via-sicura.html