Neue Studie beleuchtet die Diskriminierung von Suchthilfeorganisationen in Googles Werbepolitik

Eine neue Studie beleuchtet die Ungleichbehandlung von Suchthilfeorganisationen und Alkoholherstellern in der Werbepolitik von Google. Das Blaue Kreuz kritisiert, dass Suchthilfeorganisationen nur eingeschränkt für ihre Hilfsangebote werben dürfen, Anbieter von Suchtmitteln hingegen uneingeschränkt. Das Blaue Kreuz fordert Google auf, seine Richtlinien zu überdenken und eine gerechtere Politik einzuführen, die den Bedürfnissen der Suchthilfeorganisationen und der öffentlichen Gesundheit Rechnung trägt.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Bundesamtes für Gesundheit, durchgeführt von der Agentur Feinheit, wirft ein kritisches Licht auf die aktuellen Werberichtlinien von Google, insbesondere in Bezug auf die Suchthilfe.

Die Studie zeigt auf, dass Suchthilfeorganisationen erhebliche Schwierigkeiten haben, ihre gemeinnützigen Dienstleistungen über Google-Inserate zu bewerben. Diese Einschränkungen stehen im krassen Gegensatz zu den Freiheiten, die Unternehmen der Alkohol- und Glücksspielindustrie geniessen. Damit behindert Google nicht nur die Arbeit von Suchthilfeorganisationen, sondern untergräbt auch das Recht auf freien Zugang zu Gesundheitsinformation und -beratung.

Es ist inakzeptabel, dass Organisationen, die sich der Suchtprävention und -behandlung widmen, derart eingeschränkt werden, während gleichzeitig Anbieter von Suchtmitteln nahezu uneingeschränkt werben dürfen. Diese Ungleichbehandlung verstärkt das Suchtproblem in unserer Gesellschaft, indem diejenigen, die Hilfe anbieten, benachteiligt und diejenigen, die potenziell zu Suchtproblemen beitragen, begünstigt werden.

Das Blaue Kreuz fordert Google auf, seine Richtlinien zu überdenken und eine gerechtere und transparentere Politik einzuführen, die sowohl die Bedürfnisse der Suchthilfeorganisationen als auch die öffentliche Gesundheit berücksichtigt. Es ist an der Zeit, dass Google seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft ernst nimmt und seine Werberichtlinien so anpasst, dass sie den Suchthilfeorganisationen gerecht werden.

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