Das neue Schweizer Erbrecht erweitert die Verfügungsmöglichkeiten. Erblasserinnen und Erblasser können ab 2023 über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei bestimmen. Die geschützten Quoten («Pflichtteile») wurden reduziert. Für zukünftige Erblassende ist es ratsam, jetzt zu prüfen, ob die in ihrem Testament oder Erbvertrag getroffenen Regelungen noch dem eigenen Willen entsprechen.
Für Nachkommen wird der Pflichtteil von drei Vierteln auf die Hälfte reduziert. Für Eltern entfällt der Pflichtteil ganz. Das bedeutet, dass Erblassende künftig im grösseren Umfang über ihren Nachlass verfügen und die freie Quote entweder den gesetzlichen Erben oder Dritten zukommen lassen. Dazu ist ein Testament erforderlich.
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Quelle: Blaues Kreuz 3/2022
