Wie fertige ich ein Testament an?
- Eine letztwillige Verfügung muss die Überschrift «Testament» tragen und von Anfang bis Schluss handschriftlich verfasst sein.
- Ausserdem muss das Datum der Erstellung angegeben werden, und der Verfassende muss das Testament unterschreiben.
Wo soll ich mein Testament aufbewahren?
- Sie können Ihr Testament bei sich zu Hause aufzubewahren, einer Person Ihres Vertrauens zur Verwahrung geben oder bei einer Amtsstelle hinterlegen. Sie entscheiden selbst, wo Sie Ihr Testament aufbewahren möchten. Damit es nach Ihrem Tod berücksichtigt werden kann, muss es aber gefunden werden.
Wann soll ich ein Testament machen?
- Je früher, desto besser. Ein Schicksalsschlag kann jederzeit eintreten.
- Wenn Sie mit einem Lebenspartner oder einer Lebenspartnerin zusammenleben, aber nicht verheiratetet sind, haben diese laut Gesetz keinen Anspruch auf ein Erbe oder einen Teil Ihres Nachlasses. Dann würden sie leer ausgehen. Mit einem Testament können Sie dies verhindern.
Praktische Hilfe finden Sie auch hier. Gerne dürfen Sie auch unsere Mitarbeiterin Ju Young Weber kontaktieren: juyoung.weber(at)blaueskreuz(dot)ch, 031 300 58 60. Sie hört Ihnen gerne zu und hilft weiter.
Quelle: Blaues Kreuz 5/2021